Ich bin noch etwas schuldig zu dem Thema. Vorweg noch: ich bin kein Jurist und habe auch nicht den ganzen Tag Zeit, mich mit der Materie zu beschäftigen. Man sehe mir daher Vereinfachungen und missbräuchliche Verwendung von Begriffen nach und kläre mich per Kommentar auf. Aber so geht es halt einem durchschnittlich gebildeten Mitteleuropäer …
Ich hatte bei der ganzen Diskussion ehrlich nie ganz die Aufregung verstanden. So war für mich »gesetzt«, dass der Zugriff auf die Daten nur durch richterliche Anordnung im Einzelfall geschehen soll — wie das im Prinzip heute schon der Fall ist, nur dass die Aufbewahrungsfrist länger würde. Dem ist nicht so. Jeder Ermittlungsbeamte kann offensichtlich wild in den Daten herumschnüffeln, wie er lustig ist. Aber selbst wenn die richterliche Anordnung Voraussetzung wäre: es ist völlig ungeklärt, wie der Zugriff auf die Daten ohne Missbrauch geschehen kann.
Das Amtsgricht Berlin Mitte hat vor kurzem ein interessantes Urteil gefällt, das zunächst nicht direkt etwas mit der Vorratsdatenhaltung zu tun zu haben scheint:
- Erstens, dass die beim Nutzungsvorgang eines Portals (oder Website oder Internet-Dienstes) erfasste IP-Adresse alleine zwar zunächst noch keinen Rückschluß auf eine Person zulässt, weil dazu noch die Zuordnung beim Access-Provider nötig ist …
… aber dass …
- zweitens diese Zuordnung sehr leicht aufgrund von Missbrauch erfolgen kann — mithin die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum sei, diese mithin nicht ohne Zustimmung des Nutzers über den Nutzungsvorgang hinaus gespeichert werden darf.
sic!
Hier hat also ein Gericht das sehr mutige Urteil gefällt, dass etwas, was verboten ist, gleichwohl im echten Leben regelmäßig vorkommen kann. Der Missbrauch ist also übliche Praxis und daher muss ein Urteil auch darauf abstellen. Bislang ist das ein Einzelurteil, das nur die beiden beteiligten Parteien betrifft. Es ist aber davon auszugehen, dass vor anderen Gerichten ähnliche Urteile gesprochen werden.
Als ich das verstanden hatte, musste ich auch meinen Elfenbeinturm verlassen.
Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass die Vorratsdatenhaltung »per se« nicht verkehrt ist. Allerdings ist sie ohne Missbrauchsmöglichkeit unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten nicht sinnvoll darstellbar.
Abgesehen davon unterstelle ich auch weiterhin, dass 90 % all derer, die sich aktiv an der Diskussion beteiligen, dies besser hätten bleiben lassen, und zwar zum Vorteil der eigenen Sache: mit Brüllen und Beschimpfungen erreicht man exakt das Gegenteil vom Erwünschten.
Jetzt noch wie versprochen einige Linktipps. Ich denke mal, dass die meisten meiner Leser in der Lage sind, solche Texte nicht kritiklos zu lesen, an einigen Stellen scheint nämlich (nach meiner Meinung) schon ein wenig messianischer Übereifer durch. Das entkräftet aber nicht Argumente und Fakten nicht — und diese überwiegen derzeit aus meiner Sicht.
- http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ — wirklich viel gut strukturiertes Material, meist sachlich und gut recherchiert
- Liste von Argumenten PRO Vorratsdatenhaltung — mit kritischer Durchleuchtung
- http://www.daten-speicherung.de/ — Allgemeiner gehaltenes Portal zu Datenspeicherung und Datenschutz — herausgegeben von dem Juristen Patrick Breyer (der übrigens auch einer der Beteiligten in dem o.a. Prozess war …)
- Ganz frisch: ein recht interessante Behandlung zu »Braucht es einen Richter oder nicht?«
- Informationen zum Thema beim Bundesjustizministerium (sehr dünn, aber immerhin …)
- Suche nach »Vorratsdatenspeicherung« auf dem Portal des Innenministeriums ergab keinen Treffer. Auch beim Durchklicken nur Allgemeinplätze
Ich lasse mir wirklich nicht den Vorwurf machen, ein unreflektierter Nörgler zu sein, der Parolen nachgrölt. Nur hier fällt mir als durchschnittlich aufgeklärter Staatbürger zweierlei auf:
- Es gibt sehr viel Informationen im Netz »gegen« — und so gut wie kein »für«.
- der »Staat« (hier personifiziert durch die — mit Verlaub — wirklich schlechte Website des Innenministers) ist nicht in der Lage, das Thema im Netz angemessen zu reflektieren.
Und noch eine Anekdote
Bei vorratsdatenspeicherung.de gibt es eine Ergebnisliste der namentlichen Abstimmung im Bundestag — mit einer — für mich — faustdicken Überraschung: Dr. Peter Gauweiler war dagegen — Respekt! In einem Forum wird ein Brief zitiert:
Die »Vorratsdatenspeicherung« in der geplanten Form halte ich — auch aus
meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger — mit Blick auf den
erhofften Aufklärungerfolg für ungeeignet.
Der Grundrechtseingriff steht in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme.
Ich werde einer Umsetzung der derzeitigen Pläne bei der Bundestagsdebatte im
Herbst nicht zustimmen.
3 Kommentare
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Anonymous:
Hi,
zum Richtervorbehalt:
http://jens.familie-ferner.de/archives/410-Richter-oder-nicht-Richter.htmlSieh doch auf der Seite mal generell um , es wird dir die Augen öffnen (Kategorie »Informationelle Selbstbestimmung«).
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Peterchen:
Lieber anonym,
lies doch mal meinen Erguß etwas genauer, ich habe deinen Linktipp nicht nur bereits gelesen sondern ihn sogar verlinkt :)Und dass ich weiterhin eine eigene Meinung habe die sich mit der des Herrn Ferner eben nicht zu 100% deckt, sei mir gestattet, oder?
BTW: Wo sind denn die Seiten zur Männerpolitik hin?!
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Microsofts Big-Brother-Software | turbobrain:
[…] sondern vereinbart einen Termin mit dem Betriebs-Psychologen. Mann, ist das krank. Dagegen ist Schäuble ein Waisenknabe. Das klingt so krank, dass es hoffentlich Satire […]

