turbobrain

kulturkritik des abendlandes

Ich bin noch etwas schul­dig zu dem Thema. Vor­weg noch: ich bin kein Jurist und habe auch nicht den gan­zen Tag Zeit, mich mit der Mate­rie zu beschäf­ti­gen. Man sehe mir daher Ver­ein­fa­chun­gen und miss­bräuch­li­che Ver­wen­dung von Begrif­fen nach und kläre mich per Kom­men­tar auf. Aber so geht es halt einem durch­schnitt­lich gebil­de­ten Mitteleuropäer …

Ich hatte bei der gan­zen Dis­kus­sion ehr­lich nie ganz die Auf­re­gung ver­stan­den. So war für mich »gesetzt«, dass der Zugriff auf die Daten nur durch rich­ter­li­che Anord­nung im Ein­zel­fall gesche­hen soll — wie das im Prin­zip heute schon der Fall ist, nur dass die Auf­be­wah­rungs­frist län­ger würde. Dem ist nicht so. Jeder Ermitt­lungs­be­amte kann offen­sicht­lich wild in den Daten her­um­schnüf­feln, wie er lus­tig ist. Aber selbst wenn die rich­ter­li­che Anord­nung Vor­aus­set­zung wäre: es ist völ­lig unge­klärt, wie der Zugriff auf die Daten ohne Miss­brauch gesche­hen kann.

Das Amts­gricht Ber­lin Mitte hat vor kur­zem ein inter­es­san­tes Urteil gefällt, das zunächst nicht direkt etwas mit der Vor­rats­da­ten­hal­tung zu tun zu haben scheint:

  • Ers­tens, dass die beim Nut­zungs­vor­gang eines Por­tals (oder Web­site oder Internet-Dienstes) erfasste IP-Adresse alleine zwar zunächst noch kei­nen Rück­schluß auf eine Per­son zulässt, weil dazu noch die Zuord­nung beim Access-Provider nötig ist …

… aber dass …

  • zwei­tens diese Zuord­nung sehr leicht auf­grund von Miss­brauch erfol­gen kann — mit­hin die IP-Adresse ein per­so­nen­be­zo­ge­nes Datum sei, diese mit­hin nicht ohne Zustim­mung des Nut­zers über den Nut­zungs­vor­gang hin­aus gespei­chert wer­den darf.

sic!

Hier hat also ein Gericht das sehr mutige Urteil gefällt, dass etwas, was ver­bo­ten ist, gleich­wohl im ech­ten Leben regel­mä­ßig vor­kom­men kann. Der Miss­brauch ist also übli­che Pra­xis und daher muss ein Urteil auch dar­auf abstel­len. Bis­lang ist das ein Ein­zel­ur­teil, das nur die bei­den betei­lig­ten Par­teien betrifft. Es ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass vor ande­ren Gerich­ten ähnli­che Urteile gespro­chen werden.

Als ich das ver­stan­den hatte, musste ich auch mei­nen Elfen­bein­turm verlassen.

Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass die Vor­rats­da­ten­hal­tung »per se« nicht ver­kehrt ist. Aller­dings ist sie ohne Miss­brauchs­mög­lich­keit unter wirt­schaft­li­chen Gesicht­punk­ten nicht sinn­voll darstellbar.

Abge­se­hen davon unter­stelle ich auch wei­ter­hin, dass 90 % all derer, die sich aktiv an der Dis­kus­sion betei­li­gen, dies bes­ser hät­ten blei­ben las­sen, und zwar zum Vor­teil der eige­nen Sache: mit Brül­len und Beschimp­fun­gen erreicht man exakt das Gegen­teil vom Erwünschten.

Jetzt noch wie ver­spro­chen einige Link­tipps. Ich denke mal, dass die meis­ten mei­ner Leser in der Lage sind, sol­che Texte nicht kri­tik­los zu lesen, an eini­gen Stel­len scheint näm­lich (nach mei­ner Mei­nung) schon ein wenig mes­sia­ni­scher Überei­fer durch. Das ent­kräf­tet aber nicht Argu­mente und Fak­ten nicht — und diese über­wie­gen der­zeit aus mei­ner Sicht.

Ich lasse mir wirk­lich nicht den Vor­wurf machen, ein unre­flek­tier­ter Nörg­ler zu sein, der Paro­len nach­grölt. Nur hier fällt mir als durch­schnitt­lich auf­ge­klär­ter Staat­bür­ger zwei­er­lei auf:

  • Es gibt sehr viel Infor­ma­tio­nen im Netz »gegen« — und so gut wie kein »für«.
  • der »Staat« (hier per­so­ni­fi­ziert durch die — mit Ver­laub — wirk­lich schlechte Web­site des Innen­mi­nis­ters) ist nicht in der Lage, das Thema im Netz ange­mes­sen zu reflektieren.

Und noch eine Anek­dote
Bei vorratsdatenspeicherung.de gibt es eine Ergeb­nis­liste der nament­li­chen Abstim­mung im Bun­des­tag — mit einer  — für mich — faust­di­cken Über­ra­schung: Dr. Peter Gau­wei­ler war dage­gen — Respekt! In einem Forum wird ein Brief zitiert:

Die »Vor­rats­da­ten­spei­che­rung« in der geplan­ten Form halte ich — auch aus
mei­ner beruf­li­chen Erfah­rung als Straf­ver­tei­di­ger — mit Blick auf den
erhoff­ten Auf­klä­run­ger­folg für unge­eig­net.
Der Grund­rechts­ein­griff steht in kei­nem Ver­hält­nis zum Nut­zen der Maß­nahme.
Ich werde einer Umset­zung der der­zei­ti­gen Pläne bei der Bun­des­tags­de­batte im
Herbst nicht zustimmen.

3 Kommentare

  1. Anonymous:

    Hi,

    zum Rich­ter­vor­be­halt:
    http://jens.familie-ferner.de/archives/410-Richter-oder-nicht-Richter.html

    Sieh doch auf der Seite mal gene­rell um , es wird dir die Augen öffnen (Kate­go­rie »Infor­ma­tio­nelle Selbstbestimmung«).

  2. Peterchen:

    Lie­ber anonym,
    lies doch mal mei­nen Erguß etwas genauer, ich habe dei­nen Link­tipp nicht nur bereits gele­sen son­dern ihn sogar verlinkt :)

    Und dass ich wei­ter­hin eine eigene Mei­nung habe die sich mit der des Herrn Fer­ner eben nicht zu 100% deckt, sei mir gestat­tet, oder?

    BTW: Wo sind denn die Sei­ten zur Män­ner­po­li­tik hin?!

  3. Microsofts Big-Brother-Software | turbobrain:

    […] son­dern ver­ein­bart einen Ter­min mit dem Betriebs-Psychologen. Mann, ist das krank. Dage­gen ist Schäu­ble ein Wai­sen­knabe. Das klingt so krank, dass es hof­fent­lich Satire […]


 

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